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Ziel des begleiteten Fahrens ab 17
Ziel des „Begleitenden Fahrens ab 17“ ist es, die Verkehrssicherheit
junger Fahranfänger zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher
eines Unfalls mit Personenschaden. Gründe hierfür sind mangelnde
Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesen Faktoren entgegenzuwirken wird das „Begleitete Fahren ab 17“
als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt (bis 31.12.2010).
Die Jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung
ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson
anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfungsbeschei-
nigung des Fahranfängers eingetragen sein.
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