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Der Weg zur Prüfung
Antragstellung
Der Schüler kann nur Klasse B und BE erwerben. Klasse A müsste
er später (ab 171/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die
Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 161/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE
beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung
der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen
Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
• theoretische Prüfung 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
• praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung
des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im
gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
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