Fahrschule FARUK - mehr als Fahren!


Der Weg zur Prüfung

Antragstellung
Der Schüler kann nur Klasse B und BE erwerben. Klasse A müsste
er später (ab 171/2 Jahren) erwerben. Bei der Antragstellung muss die
Begleitperson(en) bereits angegeben werden.

Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 161/2 Jahren die Ausbildung Klasse B/BE
beginnen. Die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters ist für die Erteilung
der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen
Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.

Prüfung
• theoretische Prüfung 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres
• praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Geburtstag
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung
des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im
gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Super, Führerschein mit 17!
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