|
|
|
Anforderungen für die Begleitperson
• Mindestalter 30 Jahre
• Mindestens 5 Jahre ununterbrochener Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
• Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt
der Erteilung der Prüfungsbescheinigung
• Weniger als 0.5 Promille Blutalkohol und nicht unter der Wirkung
anderer berauschender Mittel während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines Beifahrers, nicht eines
„Hilfsfahrlehrers“. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge
Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
|
|
|
|